Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienhaus

Usedom & Apartementhaus Usedom Familie Stopp“

Vermieter: Rene Stopp, Gnitzerweg 21, 17440 Lütow

1. Die Anreise erfolgt ab 16.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag

bis spätestens 09.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten

können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der

Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag

nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den

Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann

dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der

Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie

bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des

Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des

Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der

Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten

Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des

Restbetrages fällig. Außerdem wird eine Kaution i.H.v. 100€ erhoben.

Diese Muss mit dem Restbetrag gezahlt werden. Die Rückerstattung

der Kaution erfolgt nach Abreise und Abnahme innerhalb von 7

Tagen nach Abreise. Bei Buchungen zum ,,Aktions- und

Sonderpreis‘‘ ist der komplette Reisebetrag zu sofort zu leisten.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter

vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und

berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten (für Wasser, Strom,

Gas) 1 PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.4. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss

schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des

uns entstandenen Schadens verpflichtet:

– vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum

121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

– vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung

– vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des

Gesamtpreises

– vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

– Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle

Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits

eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu

genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt

werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienobjekt,

Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während

des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt und / oder dessen

Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim

Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel

und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden,

ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von

Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort

gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am

Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienobjektes bei

dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz

ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist

der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen

Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung

beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zuentfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu

entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den

Küchenschränken zu lagern. Das Ferienobjekt muss besenrein

übergeben werden. Sollte der Hausmüll nicht entsorgt wurden sein

berechnen wir hierfür 5,00€ und sollte die Geschirrspülmaschine

nicht ausgeräumt sein, fallen Kosten i.H.v. 15€ an. Diese Kosten

werden nach Abreise mit der geleisteten Kaution verrechnet.

6. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit

ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine

Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle

persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Ferienobjekte aus

Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

8. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das

Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nur

gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist.

Hunde und / oder Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein in den

Objekten gelassen werden. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass

sich Hunde und / oder Haustiere in den Schlafzimmer-Betten und auf

Polstermöbel aufhalten. Auch bei Objekten, bei denen das Mitbringen

von Haustieren ausgeschlossen ist, kann nicht garantiert werden,

dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Jegliche

Verschmutzungen von Haustieren werden berechnet. Wird ein Hund

/ Hunde oder Haustier / Haustiere mitgebracht, ist der Mieter

verpflichtet die Hundehaare bzw. Tierhaare und deren

Hinterlassenschaften vor Abreise zu beseitigen, auch wenn eine

Endreinigung in der Miete enthalten ist.

9. Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Eigentümer

nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Hauseigentümer trägt

keine Verantwortung für Baulärm oder Staub von den

Nachbargrundstücken.10. In unseren Ferienobjekten in Lütow und Koserow ist das Rauchen

in den Innenräumen strikt untersagt.

Das Rauchen im Außenbereich, insbesondere auf den Terrassen

und im Garten, ist gestattet, sofern dabei Rücksicht auf andere Gäste

genommen wird. Zigarettenreste dürfen nicht auf dem Grundstück

oder in der Umgebung entsorgt werden.

Im Ferienobjekt in Kölpinsee ist das Rauchen grundsätzlich nicht

gestattet – weder in den Innenräumen noch auf dem Balkon oder der

Terrasse.

Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen

öffentlichen Bereichen außerhalb des Gebäudes erlaubt. Dies dient

dem Schutz und der Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen.

Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, eine zusätzliche

Reinigungsgebühr zu erheben und/oder Gäste bei wiederholten

Verstößen von der weiteren Nutzung der Unterkunft auszuschließen,

ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

11. 12. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine

Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch

landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht

gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer

oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung,

plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und

örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist bei der Behebung der

Probleme, soweit dies möglich ist, behilflich. Die An- und Abreise des

Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter

haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem

Umfang.

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt

oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder

Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende

Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich dieHaftung auf die anteilige Rückerstattung der Kosten. Bei einem

berechtigten Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird

nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne

Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz

Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig

verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages

gerechtfertigt ist.

13. Es besteht für den Eigentümer keine Haftpflicht dem Mieter und

dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selber die

Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des

Aufenthaltes.

14. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B.

Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere

Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder

werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die

dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am

nähesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und

Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.