Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienhaus
Usedom & Apartementhaus Usedom Familie Stopp“
Vermieter: Rene Stopp, Gnitzerweg 21, 17440 Lütow
1. Die Anreise erfolgt ab 16.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag
bis spätestens 09.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten
können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der
Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag
nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den
Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann
dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der
Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des
Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des
Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der
Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten
Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des
Restbetrages fällig. Außerdem wird eine Kaution i.H.v. 100€ erhoben.
Diese Muss mit dem Restbetrag gezahlt werden. Die Rückerstattung
der Kaution erfolgt nach Abreise und Abnahme innerhalb von 7
Tagen nach Abreise. Bei Buchungen zum ,,Aktions- und
Sonderpreis‘‘ ist der komplette Reisebetrag zu sofort zu leisten.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter
vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und
berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten (für Wasser, Strom,
Gas) 1 PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.4. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss
schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des
uns entstandenen Schadens verpflichtet:
– vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum
121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
– vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
– vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des
Gesamtpreises
– vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
– Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle
Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits
eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu
genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt
werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienobjekt,
Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während
des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt und / oder dessen
Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim
Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel
und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden,
ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von
Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort
gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am
Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienobjektes bei
dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist
der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen
Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zuentfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu
entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern. Das Ferienobjekt muss besenrein
übergeben werden. Sollte der Hausmüll nicht entsorgt wurden sein
berechnen wir hierfür 5,00€ und sollte die Geschirrspülmaschine
nicht ausgeräumt sein, fallen Kosten i.H.v. 15€ an. Diese Kosten
werden nach Abreise mit der geleisteten Kaution verrechnet.
6. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit
ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine
Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle
persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Ferienobjekte aus
Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
8. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das
Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nur
gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist.
Hunde und / oder Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein in den
Objekten gelassen werden. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass
sich Hunde und / oder Haustiere in den Schlafzimmer-Betten und auf
Polstermöbel aufhalten. Auch bei Objekten, bei denen das Mitbringen
von Haustieren ausgeschlossen ist, kann nicht garantiert werden,
dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Jegliche
Verschmutzungen von Haustieren werden berechnet. Wird ein Hund
/ Hunde oder Haustier / Haustiere mitgebracht, ist der Mieter
verpflichtet die Hundehaare bzw. Tierhaare und deren
Hinterlassenschaften vor Abreise zu beseitigen, auch wenn eine
Endreinigung in der Miete enthalten ist.
9. Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Eigentümer
nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Hauseigentümer trägt
keine Verantwortung für Baulärm oder Staub von den
Nachbargrundstücken.10. In unseren Ferienobjekten in Lütow und Koserow ist das Rauchen
in den Innenräumen strikt untersagt.
Das Rauchen im Außenbereich, insbesondere auf den Terrassen
und im Garten, ist gestattet, sofern dabei Rücksicht auf andere Gäste
genommen wird. Zigarettenreste dürfen nicht auf dem Grundstück
oder in der Umgebung entsorgt werden.
Im Ferienobjekt in Kölpinsee ist das Rauchen grundsätzlich nicht
gestattet – weder in den Innenräumen noch auf dem Balkon oder der
Terrasse.
Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen
öffentlichen Bereichen außerhalb des Gebäudes erlaubt. Dies dient
dem Schutz und der Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen.
Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, eine zusätzliche
Reinigungsgebühr zu erheben und/oder Gäste bei wiederholten
Verstößen von der weiteren Nutzung der Unterkunft auszuschließen,
ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
11. 12. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine
Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch
landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht
gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer
oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung,
plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und
örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist bei der Behebung der
Probleme, soweit dies möglich ist, behilflich. Die An- und Abreise des
Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter
haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem
Umfang.
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt
oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder
Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich dieHaftung auf die anteilige Rückerstattung der Kosten. Bei einem
berechtigten Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird
nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne
Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz
Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages
gerechtfertigt ist.
13. Es besteht für den Eigentümer keine Haftpflicht dem Mieter und
dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selber die
Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des
Aufenthaltes.
14. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B.
Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am
nähesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.